Arbeitslos auf Teneriffa
Wenn Sie in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden oder arbeitslos geworden sind, können Sie als Arbeitslose/r nach Spanien, auf die Sonneninsel Teneriffa auswandern.
Sie können Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo) in allen EU Mitgliedsländern inklusive auf Teneriffa für drei Monate geltend machen. Auf diese Art können Sie sich auf Arbeitssuche im Ausland begeben ohne dass Sie Ihren Anspruch in Deutschland verlieren.
Dafür müssen Sie in weniger als vier Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsverwaltung in Deutschland (oder des entsprechenden Staates) als Arbeitssuchender angemeldet sein. Um Ihren Anspruch für 3 Monate in einem beliebigen EU Staat zu kassieren, müssen Sie das Formular E303 ausfüllen und einen Wohnort im Ausland angeben.
Wenn Sie dann beispielsweise in Teneriffa angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Arbeitsverwaltung (INEM) als Arbeitssuchende/r anmelden, damit Sie ihren Zahlungsanspruch nicht verlieren.
Falls Ihre Arbeitssuche auf Teneriffa in drei Monaten nicht erfolgreich war, könne Sie eine auf dem Formular E303 angegebene Rückkehrfrist einhalten und in Deutschland weiter Arbeitslosengeld kassieren. Für Ihre Krankenversicherung im Ausland müssen Sie das Formular E119 beantragen.
Für weitere Information können Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwaltung informieren.
Wer bereits auf Teneriffa lebt und hier gearbeitet hat, bekommt unter gewissen Umständen auch hier Arbeitslosengeld (prestación por desempleo). Über dieses Thema haben wir bereits ein blog veröffentlicht:
Arbeitslosengeld auf Teneriffa
Na dann, viel Glück bei der Arbeitssuche auf Teneriffa!














