Wenn man in Spanien, inklusive auf den
Kanarischen Inseln arbeitet, hat man
Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo).
Man muss sich allerdings genau informieren, um Missverständnisse und böse Überraschungen zu vermeiden. Hier auf
Teneriffa, und in ganz Spanien, wird die Grundlage des Arbeitslosengeldes auf der
Basis des Gehaltes der letzten sechs Monate errechnet. In den ersten 180 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges bekommt man ein
70% des Gehaltes der letzten sechs Monate. Ab dem 181 Tag der Arbeitslosigkeit bekommt man nur noch ein
60 % bis zum Ende des Anspruches.
Die Dauer des Anspruches entspricht
in etwa 4 Monate Arbeitslosengeld pro Arbeitsjahr. Auf der offiziellen Seite des
INEM können Sie Ihren Anspruch genau ausrechnen und somit überprüfen was Ihnen genau zusteht. So hätte man in der Regel nach 2 1/2 Jahren den Anspruch auf eine Unterstützung mittels Arbeitslosengeld von einer Dauer von 10 Monaten.
Damit man die Zahlung des Arbeitslosengeldes ...