Archiv für die Teneriffa-Kategorie 'Rechtliches'
Die beiden Buch-Ratgeber mit dem Titel Leben und Arbeiten in Spanien Teil 1 und Teil 2 sollen eine Hilfestellung für alle Auswanderer, deren Ziel Spanien ist, sein.
Rita Mayers ist die Autorin dieses Ratgebers, der Tipps rund um das Thema auswandern gibt. Rita Mayers hat selbst eine Auswandererfahrung nach Spanien hinter sich und hat die eigene Lebenserfahrung sowie andere Information als Grundlage für diese Bücher genutzt.
Im Teil 1 des Ratgebers Leben und Arbeiten in Spanien geht es um verschiedenste Fragen, die man vor einem Auswanderabenteuer klären sollte und auch um Information, die man dann vor Ort in der neuen Heimat, Spanien, brauchen kann.
Der 1. Teil dieses Ratgebers kann in folgende Bereiche unterteilt werden: private Niederlassung, berufliche Niederlassung und Alltag. Bei der privaten Niederlassung geht es in diesem Ratgeber um Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft. Die berufliche Niederlassung bezieht sich auf Schule, Studium, ...
Arbeitslos auf Teneriffa
Sonntag, 17. Mai 2009
Wenn Sie in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden oder arbeitslos geworden sind, können Sie als Arbeitslose/r nach Spanien, auf die Sonneninsel Teneriffa auswandern.
Sie können Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo) in allen EU Mitgliedsländern inklusive auf Teneriffa für drei Monate geltend machen. Auf diese Art können Sie sich auf Arbeitssuche im Ausland begeben ohne dass Sie Ihren Anspruch in Deutschland verlieren.
Dafür müssen Sie in weniger als vier Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsverwaltung in Deutschland (oder des entsprechenden Staates) als Arbeitssuchender angemeldet sein. Um Ihren Anspruch für 3 Monate in einem beliebigen EU Staat zu kassieren, müssen Sie das Formular E303 ausfüllen und einen Wohnort im Ausland angeben.
Wenn Sie dann beispielsweise in Teneriffa angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Arbeitsverwaltung (INEM) als Arbeitssuchende/r anmelden, damit Sie ihren Zahlungsanspruch nicht verlieren.
Falls Ihre Arbeitssuche auf Teneriffa in drei ...
Geburtengeld in Spanien
Mittwoch, 12. November 2008
Im Juli 2007 ist in ganz Spanien ein neues Gesetz in Kraft getreten mit dem alle Mütter, deren Kinder nach dem 03. Juli 2007 zur Welt kamen, ein Geburtsgeld von 2.500 € bekommen.
Da allein erziehende Mütter normalerweise mehr finanzielle Probleme haben, bekommen diese sogar 3.500 €. Bei mehrfach Geburten, sprich Zwillingen, Drillingen etc. bekommt die Mutter für jedes Kind 2.500 € an Geburtsgeld vom Staat.
Dieses Geburtsgeld steht lediglich den Müttern zu und nicht den Vätern. Ein Vater kann das Geld beantragen, falls die Mutter bei der Geburt gestorben ist oder nicht auffindbar ist und der Vater für das Kind sorgt.
Damit Immigranten dieses Geburtsgeld erhalten, ist eine mindestens zweijährige Aufenthaltszeit in Spanien vorzuweisen. Sprich eine Mutter, deren Staatsbürgerschaft nicht Spanisch ist, muss anhand des Certificado de Residencia oder des Empadronamiento (Meldezettel) einen Aufenthalt von 2 oder mehr Jahren in Spanien vorweisen können.
Dieses Geburtsgeld kann jede Mutter, die bei der Sozialversicherung (Seguridad ...
Arbeitslosengeld – INEM
Freitag, 17. Oktober 2008
Wenn man in Spanien, inklusive auf den Kanarischen Inseln arbeitet, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo).
Man muss sich allerdings genau informieren, um Missverständnisse und böse Überraschungen zu vermeiden. Hier auf Teneriffa, und in ganz Spanien, wird die Grundlage des Arbeitslosengeldes auf der Basis des Gehaltes der letzten sechs Monate errechnet. In den ersten 180 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges bekommt man ein 70% des Gehaltes der letzten sechs Monate. Ab dem 181 Tag der Arbeitslosigkeit bekommt man nur noch ein 60 % bis zum Ende des Anspruches.
Die Dauer des Anspruches entspricht in etwa 4 Monate Arbeitslosengeld pro Arbeitsjahr. Auf der offiziellen Seite des INEM können Sie Ihren Anspruch genau ausrechnen und somit überprüfen was Ihnen genau zusteht. So hätte man in der Regel nach 2 1/2 Jahren den Anspruch auf eine Unterstützung mittels Arbeitslosengeld von einer Dauer von 10 Monaten.
Damit man die Zahlung des Arbeitslosengeldes ...
Überfülltes Gefängnis
Samstag, 14. Juni 2008
Das Gefängnis 2 hier auf Teneriffa ist maßlos überfüllt. Es passen genau 600 Häftlinge in das Gefängnis, aber momentan wurden im April genau 1200 Häftlinge gezählt.
Wenn das nicht mal glatt das Doppelte ist...
Normalerweise müssten dadurch viele Insassen ihre Strafe im Gefängnis auf dem Festland absitzen. Aber da es da dann einen Besuch unmöglich macht, funktioniert die "Abschiebung" der Häftlinge auf die iberische Halbinsel auch nicht.
Momentan sind hier auf Teneriffa im Gefängnis 2 rund 92% Männer und nur 8% Frauen. Die verurteilten Täter warten hier auf Teneriffa bis zu 10 Jahre auf die Vollstreckung des Urteils.
Bernardo Fernández, Vorsitzender der Beamtengewerkschaft CSIF hatte zwar seine Kritik dazu geäußert, aber die Politiker reagieren nicht und somit warten etwa 12.000 Hafturteile auf den Kanaren auf die Vollstreckung ihrer Urteile.
Fazit: Also lieber auf der legalen Seite bleiben, das gilt für Kanaren wie Deutsche auf der Insel... ;-)
Quelle: megawelle.com
Hilfe für Behördengänge, Notartermine,…
Dienstag, 30. Januar 2007
Wenn man auf Teneriffa einen wichtigen Termin hat, aber noch nicht ausreichend spanisch versteht und spricht...
...oder wenn Sie auf der Insel nur überwintern und sich deshalb mit den Gegebenheiten noch nicht auskennen...
...dann brauchen Sie die Hilfe von jemandem, der spanisch spricht und dem Sie vertrauen können!
Und auch wenn sie schon einige Jahre in Spanien leben, ist eine professionelle Unterstützung bei einigen Anlässen unbezahlbar und auch unverzichtbar.
Zum Beispiel muß ein Notar sicherstellen können, daß man als Mandant bestimmte wichtige Dokumente, Urkunden etc. wirklich inhaltlich verstanden hat.
Wenn man also nicht genug spanisch spricht und keine geeignete Begleitung hat, werden bestimmte Urkunden gar nicht erst ausgefertigt.
Suchen Sie jemanden, der Sie bei solchen Gängen begleitet?
Wichtig ist besonders, daß jemand mitgeht, der wirklich seriös ist. Nicht, daß man dann doch wieder etwas falsch verstanden hat. Im Nachhinein ist es dann schwieriger, Hilfe zu finden und wenn sie einmal den Kaufvertrag ...