Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Deutsche, die im Ausland leben und gewisse Kriterien erfüllen, haben das Recht vom Ausland aus an der Bundestagswahl am 27. September 2009 teil zu nehmen.
Alle Deutschen Staatsbürger, die in Deutschland gemeldet sind können ein Wahlrecht im Ausland geltend machen. Wer also im Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss eine Ausstellung eines Wahlscheines persönlich beantragen (auch per Telefax, Fernschreiben oder E-Mail möglich) und kann somit an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen.
Jene Deutschen, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, dürfen an der Wahl teilnehmen, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 für mehr als drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
Sie müssen sich allerdings beeilen, da die Anträge für das Wahlrecht an der Bundestagswahl bis zum 06. September bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingegangen sein müssen.
Unter diesem Link finden Sie die Unterlagen für das Wahlrecht für Auslandsdeutsche:
Wahlrecht – Antrag
Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt, muss so schnell wie Möglich einen Antrag auf Eintragung in die Wählerliste an die zuständige Gemeinde senden. Hierfür müssen Sie sich an die Gemeinde wenden, in der Sie als letztes gemeldet waren. Antrag und eidesstattliche Versicherung müssen an die Gemeinde, in der Sie zuletzt wohnhaft waren, geschickt werden. Diese Anträge können Sie online finden und als pdf Datei downloaden oder bei folgenden Behörden abholen.
Botschaften und Konsulate Deutschlands im Ausland
Bundeswahlleiter
Kreiswahlleiter in Deutschland
Sobald Sie Ihre Wahlunterlagen (Wahlumschlag, Stimmzettel, Wahlschein, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) bekommen, müssen Sie nur noch ihre Stimme abgeben und die Wahlpapiere rechtzeitig wieder nach Deutschland schicken. Der Wahlumschlag muss bis spätestens 27. September 2009 um 18:00 bei der betreffenden Wahlstelle eingetroffen sein. Sie können sich auch informieren ob von einer nahe liegenden Auslandsvertretung ein Kurierdienst angeboten wird.
Sie haben also viele Möglichkeiten um als deutscher Bürger im Ausland an der Bundestagswahl am 27. September 2009 ihre Stimme abgeben zu dürfen.















21. August 2009 um 10:40:07
Hallo ich bin ein asoluter Kanarenfan und freue mich schon aufs nächste Jahr wenn’s wieder in Urlaub geht, habe bis auf El Hierro alle Kanarischen Inseln besucht. Vielleicht hat jemand Tips oder Anregunge,n was man auf El Hierro alles unternehmen kann, oder ob ich doch lieber bei Gran canaria, Teneriffa, oder den anderen kanarischen Inseln bleiben soll.
11. September 2009 um 10:12:39
Hallo, ich bin gerade heute aus meinem Hierro Urlaub zurück und es war ein Wahnsinn!!! So eine tolle Insel! Die ist gar nicht so klein wie man meint und es gibt sehr viel zu sehen und zu unternehmen. El Hierro ist ein Paradies zum Wandern. Man sollte sich die vielen Aussichtspunkte (Mirador) nicht entgehen lassen und zum Baden findet man viele Naturschwimmbecken (Charco) entlang der Küste. Die Menschen sind sehr gastfreundlich und die Landschaft ist beeindruckend. Ich würde Hierro auf alle Fälle weiterempfehlen, aber unbedingt mit Auto oder Mietwagen.