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Schenkungs- und Erbschaftsteuer reduziert seit 01.01.2008

Um die Kaufpotenz des kanarischen Volkes zu erhöhen, hat der Ressort für Finanzen und Wirtschaft die Erbschafts- und Schenkungsteuer innerhalb des Familienkreises ab 01.01.2008 um 99,9% herabgesetzt und sozusagen praktisch abgeschafft.

Um ihnen das verständlicher zu machen führen wir ihnen folgendes Beispiel an:
Ein Vater der seinem Sohn, der jünger als 35 Jahre ist, einen Betrag von 60.000 € schenkt.
Bis letztes Jahre wäre somit ein Betrag von 3.294,44 € Schenkungsteuer fällig gewesen, ab dem 01.01.2008 jedoch fallen nur noch 3,29 € an.

Diese positive Veränderung wurde möglich gemacht da José Manuel Soria, der kanarische Vizepräsident und Ressortchef für Wirtschaft und Finanzen, sein Versprechen der Steuerverminderung eingelöst hat.

Ein weiteres Beispiel das eine Erbschaft betrifft wäre:
3 Kinder und ein 70-jähriger hinterbliebener Ehepartner erben einen Gesamtwert von 200.000 €.
Ohne die Vergütung der Erbschaftsteuer von 99,9 % hätte letzes Jahr noch jedes der Kinder eine Summe von 3.863,10 € bezahlen müssen. Den hinterbliebenen Ehepartner hätte es getrofen einene Betrag von 573,75 € zu bezahlen. Mit der neueingführten Reduzierung jedoch würde jedes der Kinder nur noch 3,86 € und der Ehepartner 0,57 € bezahlen.

Die Voraussetzungen damit diese Senkung angewendet werden kann sind dass die Beschenkten zur Familie gehören (Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner) und die Beschenkung nach dem 01.01.2008 formuliert und angenommen wurde.
Weiters muss der Schenkende die letzten 5 Jahre seinen Wohnsitz auf den Kanareninseln gemeldet haben und die Schenkung muss offiziell von einem Notar festgehalten werden. Falls es sich um eine Inmobilie handelt, muss diese ebenfalls auf den kanarischen Inseln gelegen sein.

Im Falle einer Erbschaft wird die Reduzierung nur angewendet wenn der Erblasser vor dem 01.01.2008 verstorben ist.