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Arbeitslos nach Teneriffa:
Arbeitslosengeld in Spanien (INEM)

INEM, das Arbeitslosengeld auf den Kanarischen Inseln, Spanien

Wenn man in Spanien, und auch wenn man auf den Kanarischen Inseln arbeitet, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo). Arbeitslos auf Teneriffa zu sein, muss also nicht unbedingt problematisch sein.

Man muss sich allerdings genau informieren, um Missverständnisse und böse Überraschungen zu vermeiden. Hier auf Teneriffa, und in ganz Spanien, wird die Grundlage des Arbeitslosengeldes auf der Basis des Gehaltes der letzten sechs Monate errechnet. In den ersten 180 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges bekommt man ein 70% des Gehaltes der letzten sechs Monate. Ab dem 181 Tag der Arbeitslosigkeit bekommt man nur noch ein 60 % bis zum Ende des Anspruches.

Die Dauer des Anspruches entspricht in etwa 4 Monate Arbeitslosengeld pro Arbeitsjahr. Auf der offiziellen Seite des INEM können Sie Ihren Anspruch genau ausrechnen und somit überprüfen was Ihnen genau zusteht. So hätte man in der Regel nach 2 1/2 Jahren den Anspruch auf eine Unterstützung mittels Arbeitslosengeld von einer Dauer von 10 Monaten.

Damit man die Zahlung des Arbeitslosengeldes bewilligt bekommt, muss man einige Vorraussetzungen erfüllen. Man muss zum Beispiel eine Mindestzahl an Arbeitstagen vorweisen können und man muss beispielsweise aufgrund des Endes des Arbeitsvertrages arbeitslos sein. Man bekommt kein Arbeitslosengeld bewilligt wenn man gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat.

Nach Ablauf des Anspruches bekommt man noch für 18 Monate eine Arbeitslosenhilfe von 427,95 €. Nach diesen 18 Monaten hat man keinerlei Anspruch mehr auf Unterstützung von Seiten des Staates.

Während der Arbeitslosigkeit kann man über das INEM an Arbeitgeber vermittelt werden, man wird in das Register für Arbeitssuchende eingetragen. Umso mehr Zeugnisse, Diplome und Urkunden über Fremdsprachen und andere zusätzliche Fähigkeiten, die Sie besitzen, umso leichter können Sie vermittelt werden.

Für Arbeitslose werden vom INEM verschiedene Kurse zur Weiterbildung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Hier kommen Sie auf die offizielle Seite des INEM.

Arbeitslos nach Teneriffa

Wenn Sie in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden oder arbeitslos geworden sind, können Sie als Arbeitslose/r nach Spanien, auf die Sonneninsel Teneriffa auswandern.

Sie können Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld (prestación por desempleo) in allen EU Mitgliedsländern inklusive auf Teneriffa für drei Monate geltend machen. Auf diese Art können Sie sich auf Arbeitssuche im Ausland begeben ohne dass Sie Ihren Anspruch in Deutschland verlieren.

Dafür müssen Sie in weniger als vier Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsverwaltung in Deutschland (oder des entsprechenden Staates) als Arbeitssuchender angemeldet sein. Um Ihren Anspruch für 3 Monate in einem beliebigen EU Staat zu kassieren, müssen Sie das Formular E303 ausfüllen und einen Wohnort im Ausland angeben.

Wenn Sie dann beispielsweise in Teneriffa angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Arbeitsverwaltung (INEM) als Arbeitssuchende/r anmelden, damit Sie ihren Zahlungsanspruch nicht verlieren.

Falls Ihre Arbeitssuche auf Teneriffa in drei Monaten nicht erfolgreich war, könne Sie eine auf dem Formular E303 angegebene Rückkehrfrist einhalten und in Deutschland weiter Arbeitslosengeld kassieren. Für Ihre Krankenversicherung im Ausland müssen Sie das Formular E119 beantragen.

Für weitere Information können Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwaltung informieren.

Wer bereits auf Teneriffa lebt und hier gearbeitet hat, bekommt unter gewissen Umständen auch hier Arbeitslosengeld (prestación por desempleo). Über dieses Thema haben wir bereits im ersten Absatz dieses Artikels informiert.

Also dann, viel Glück bei der Arbeitssuche auf Teneriffa!