Fischfang Kontrollen
Auf den Kanarischen Inseln gibt es zur Sicherheit der Konsumenten einige Richtlinien, die von den Fischern befolgt werden müssen.
Richtlinien existieren nicht nur zum Schutz des Konsumenten sondern auch zum Schutz und Erhalt des Gleichgewichts der Meere. So sollten zum Beispiel vom Aussterben bedrohte oder seltene Fischarten nicht für den Verzehr genutzt werden.
Die Fische müssen außerdem ein vorgeschriebenes Mindestmass erreichen um für den Konsum zugelassen zu werden. Falls die Fische diese Größe nicht erreichen, müssen diese wieder ins Wasser zurückgegeben werden.
Des Weiteren ist auch eine ununterbrochene, korrekte Kühlung vom Fang bis zum Verkauf erforderlich, um Qualitätsmängel zu vermeiden, wird dies auch überprüft.
Anschließend zählen wir Ihnen ein paar der zugelassenen Arten und deren Mindestgröße auf:
Goldbrasse/Dorade (Dorada), Mindestgröße 19 cm
Kabeljau (Abade), Mindestgröße 35 cm
Rotbrasse (Sama sarruda), Mindestgröße 35 cm
Sardine (Sardina), Mindestgröße 11 cm
Papageienfisch (Vieja), Mindestgröße 20 cm
Weissbrasse (Sargo), Mindestgröße 20 cm
Quelle:
Kanaren Express

