Statt Residencia…
Mit dem Gesetz 240/2007 vom 16. Februar 2007 wurde die Residencia abgeschafft (siehe Blog-Beitrag: Keine Residencia mehr). Dafür gibt es jetzt das „Certificado de Registro de Extranjeros“, das man bei der Policia Nacional beantragen kann. Das „Certificado“ ist ein Auszug aus dem Ausländerregister, ein DIN A4 Blatt mit Namen, Namen der Eltern, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Es ist unbegrenzt gültig und hat die gleiche Funktion wie die alte „Tajeta de Residencia“. Man sollte nicht das Original, sondern nur eine Kopie mitführen, denn es gilt nicht als Ausweisdokument, dafür braucht man den Personalausweis oder Reisepass.
Ich hatte deswegen gestern einen Termin bei der Policia Nacional in Puerto de la Cruz. Ich mußte ein Formular mit persönlichen Daten ausfüllen und mit einem anderen Schreiben 6,70 Euro (normale Bearbeitungsgebühr) bei der Bank einzahlen (ein Stück die Straße hoch ist eine BBVA).
Um das „Certificado“ zu bekommen, mußte ich meinen Personalausweis und meine N.I.E.-Nummer vorzeigen und eine Kopie vom Ausweis, zusammen mit dem ausgefüllten Formular und der Einzahlungsbestätigung, abgeben.
Wer umgezogen ist, muß noch eine aktuelle Wohnbescheinigung (Certificado de Empadronamiento) mitbringen (ich glaube, meine Adresse war noch vom Beantragen der NIE-Nummer im Computer gespeichert). Danach wurde das „Certificado de Registro de Extranjeros“ direkt ausgedruckt und das war es auch schon.
Endlich mal etwas, das ohne weitere Schwierigkeiten beim Amt geklappt hat! 😉
Die alte Residencia konnte man sogar von Deutschland aus beantragen, denn dazu musste man infach nur zu dem nächsten Spanischen Konsulat und euch da eure Papiere abholen und ausfüllen. Das ganze kostete so zwischen 10 und 20 € und dauert rund 3 Wochen. Ob dies jetzt noch geht, ist unklar. Vielleicht kennt sich jemand von Ihnen damit schon aus, ob es immer noch von Deutschland aus geht?

